Wenn ein Leasingfahrzeug zurückgeht, entscheidet ein Protokoll darüber, ob Sie nachzahlen müssen. Erstellt wird dieses Protokoll von einem Prüfdienst, den der Leasinggeber beauftragt und bezahlt. Wer vorher weiß, in welchem Zustand sein Fahrzeug tatsächlich ist, geht mit Zahlen in den Termin statt mit einem Bauchgefühl. KFZ Gutachten Schilling bewertet Ihr Fahrzeug unabhängig vom Leasinggeber, in Hagen und im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis.
Rückgabe-Gutachten anfragenSie wissen vorher, welche Schäden am Fahrzeug sind und was sie kosten. Damit können Sie selbst entscheiden, was sich noch reparieren lässt und was Sie besser stehen lassen.
Wenn eine Rechnung über mehrere tausend Euro kommt und die einzelnen Positionen nicht nachvollziehbar sind, brauchen Sie etwas, das Sie dagegenhalten können.
Was noch als übliche Abnutzung durchgeht und was als ersatzpflichtiger Schaden gilt, ist der häufigste Konfliktpunkt bei der Rückgabe.
Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug am Ende kaufen möchten, sagt Ihnen eine unabhängige Bewertung, ob der angebotene Restwert zum tatsächlichen Marktwert passt.
Für Betriebe im Raum Hagen, die mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zurückgeben, bewerten wir alle nach demselben Maßstab. Das macht die Abrechnung mit dem Leasinggeber überprüfbar.
Wurde während der Laufzeit ein Schaden instand gesetzt, wird das bei der Rückgabe oft pauschal abgewertet. Wir dokumentieren die tatsächliche Reparaturqualität.
An dieser Grenze entscheidet sich der Großteil jeder Rückgabeabrechnung. Eine feste Regel gibt es nicht, weil jeder Leasingvertrag eigene Formulierungen verwendet. In der Praxis hat sich aber ein Maßstab durchgesetzt, an dem sich fast alle Prüfdienste orientieren. Für Lackschäden gilt der Fingernagel-Test: Bleibt der Nagel im Kratzer hängen, geht er durch den Klarlack und wird berechnet. Gleitet er darüber hinweg, ist es meist eine Gebrauchsspur.
| Gilt meist als vertragsgemäße Abnutzung | Wird in der Regel berechnet |
|---|---|
| Feine Waschkratzer im Klarlack | Kratzer, die mit dem Fingernagel spürbar sind |
| Steinschläge an Front und Schürze in üblicher Zahl | Dellen, sobald der Lack gedehnt oder gerissen ist |
| Leichte Glanzstellen an Sitzwange und Lenkrad | Risse, Löcher und Brandstellen in Polstern |
| Gleichmäßiger Reifenverschleiß über der vereinbarten Profiltiefe | Bordsteinschäden an Felgen |
| Kleine Druckstellen im Kofferraum | Reifen unter der vereinbarten Profiltiefe oder gemischte Fabrikate |
| Normale Gebrauchsspuren an Einstiegsleisten | Fehlender Zweitschlüssel, fehlende Bordmappe |
| Sauber ausgeführte Reparaturen aus der Laufzeit | Nicht fachgerecht instand gesetzte Vorschäden |
Diese Einordnung ersetzt keine Prüfung am Fahrzeug, sie zeigt aber, worauf es ankommt. Ein einzelner Kratzer entscheidet selten etwas. Die Summe vieler kleiner Positionen bringt die Abrechnung ins Rutschen.
Das Gutachten ist ein vollständiges Dokument, das Sie dem Leasinggeber vorlegen können, und keine grobe Einschätzung.
Ein erheblicher Teil der Nachforderungen entsteht nicht durch Schäden, sondern durch fehlende Dinge. Das ist der Teil, den Sie ohne jeden Aufwand selbst in der Hand haben.
"Der Prüfbericht bei der Rückgabe wird von jemandem geschrieben, den der Leasinggeber bezahlt. Das muss nicht falsch sein, aber es ist eben eine Sicht. Ich schaue mir dasselbe Fahrzeug an und schreibe auf, was ich sehe. In den meisten Fällen liegen wir bei den Beträgen auseinander, und dann wird verhandelt. Wer nichts in der Hand hat, verhandelt nicht, der zahlt."
Jeremy Schilling, KFZ-Sachverständiger
Den Preis erfahren Sie vor dem Termin. Er richtet sich nach Fahrzeugklasse und Umfang der Begutachtung. Anders als beim unverschuldeten Unfall zahlt hier der Auftraggeber selbst, weil kein Dritter haftet. Rufen Sie an, dann nennen wir Ihnen den Festpreis für Ihr Fahrzeug.
Vorher ist fast immer besser. Wer zwei bis drei Wochen vor dem Übergabetermin weiß, welche Schäden am Fahrzeug sind, kann noch selbst entscheiden und günstiger reparieren lassen. Nach der Rückgabe geht es nur noch darum, eine bereits gestellte Forderung zu prüfen.
Feine Kratzer im Lack, leichte Gebrauchsspuren an Sitzen und Lenkrad sowie Steinschläge in üblichem Umfang gelten in der Regel als vertragsgemäße Abnutzung. Dellen, durchgehende Kratzer, Risse und alles, was die Substanz betrifft, wird dagegen berechnet. Als Faustregel für Lackschäden gilt der Fingernagel-Test.
Eine Reparatur in letzter Minute, die nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Ein schlecht lackiertes Teil oder eine sichtbar gespachtelte Delle wird bei der Rückgabe oft schlechter bewertet als der ursprüngliche Schaden. Wer kurzfristig noch etwas machen lässt, sollte vorher wissen, ob es sich überhaupt rechnet.
Sie bestätigen mit der Unterschrift die Übergabe, nicht zwingend die Bewertung. Halten Sie Einwände direkt im Protokoll fest oder vermerken Sie, dass Sie den Zustand prüfen lassen. Eine vorbehaltlose Unterschrift macht die spätere Auseinandersetzung deutlich schwerer.
Ja. Ein unabhängiges Gutachten stellt den Positionen der Gegenseite eine nachvollziehbare Bewertung gegenüber. Häufig sinkt die Forderung dadurch, weil einzelne Punkte als übliche Gebrauchsspur eingeordnet werden.
Ein kurzer Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt und was es kostet.