Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu KFZ-Gutachten, zu Ihren Rechten und zu unseren Leistungen.
Ein KFZ-Sachverständiger dokumentiert Schäden an Fahrzeugen vollständig, kalkuliert die Reparaturkosten und ermittelt Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung. Das Ergebnis ist ein schriftliches, gerichtsverwertbares Gutachten. Jeremy Schilling erstellt in Hagen rund 350 solcher Gutachten im Jahr und ist dabei keiner Versicherung und keiner Werkstatt verpflichtet.
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe gleichgesetzt. Der Sachverständige ist die Person, das Gutachten ist das Dokument, das er erstellt. Die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt, geschützt ist nur die öffentliche Bestellung. KFZ Gutachten Schilling in Hagen erstellt vollständige, gerichtsverwertbare Gutachten.
Den Gutachter der gegnerischen Versicherung beauftragt und bezahlt die Versicherung. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie stattdessen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen wählen, und dessen Kosten trägt in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung. KFZ Gutachten Schilling in Hagen hat keine Verträge mit Versicherern oder Werkstätten.
Ja. Wir kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug, zu Hause, beim Händler, in der Werkstatt oder an der Unfallstelle. Kein Transport nötig.
Hauptsächlich Hagen und der Ennepe-Ruhr-Kreis. Auf Anfrage auch weiterer NRW-Raum. Sprechen Sie uns einfach an.
Die Kosten hängen vom Gutachtentyp und Fahrzeug ab. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Für Gebrauchtwagen-, Oldtimer- und Wertgutachten nennen wir Ihnen vorab einen transparenten Festpreis.
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig, ohne Selbstbeteiligung. Sie müssen nichts vorstrecken.
Oft noch am selben oder nächsten Tag. Rufen Sie uns an, wir sind schnell und flexibel.
Je nach Fahrzeug und Gutachtenart 30–90 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in 24–48 Stunden.
Per E-Mail als PDF. Auf Wunsch auch als gedrucktes Dokument.
Nein. Sie haben das gesetzliche Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Unsere Gutachten sind gerichtsverwertbar. Hat die Versicherung Einwände, erklären wir, wie die einzelnen Positionen zustande kommen. Das Durchsetzen der Ansprüche ist dann Sache eines Anwalts. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt auch ihn in der Regel die gegnerische Versicherung.
Idealerweise vor der Reparatur, denn dann ist die Beweissicherung vollständig. Wenden Sie sich aber in jedem Fall an uns; in manchen Fällen ist eine nachträgliche Begutachtung noch sinnvoll.
Beweissicherung ist die vollständige Dokumentation aller Schäden vor der Reparatur. Sie verhindert, dass Ansprüche später abgelehnt werden, weil Schäden nicht mehr nachweisbar sind. Beauftragen Sie uns vor jedem Werkstattbesuch nach einem Unfall.
Ein Schadengutachten dokumentiert Schäden nach einem Unfall und ermittelt Reparaturkosten. Ein Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs, etwa für Versicherungen, Verkauf oder rechtliche Zwecke.
Der Preis hängt vom Fahrzeug und Gutachtenumfang ab. Rufen Sie uns an, wir nennen Ihnen einen transparenten Festpreis.
In der Regel nicht vollständig. Professionelle Gutachter erkennen durch Lackschichtmessung, Spaltmaßanalyse und Diagnosegeräte Dinge, die dem bloßen Auge verborgen bleiben.
Rufen Sie uns an. Wir antworten sofort, kostenlos und ohne Verpflichtung.