Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten darüber, was Sie ersetzt bekommen. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Hagen nehme ich jeden Schaden auf, auch die, die man von außen nicht sieht. Das fertige Unfallschadengutachten haben Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
Jetzt kostenlos anfragenEin Unfallschadengutachten dokumentiert alle sichtbaren und verdeckten Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Auf dieser Grundlage reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Schaden.
Ohne eigenes Gutachten fehlen oft Positionen, die schlicht niemand erfasst hat, etwa verdeckte Schäden oder die Wertminderung. Ich dokumentiere alles lückenlos, damit keine Position verloren geht.
Nach einem Unfall schickt die gegnerische Versicherung oft ihren eigenen Gutachter. Diesen Gutachter beauftragt und bezahlt die Versicherung. Sie müssen ihn nicht akzeptieren und dürfen einen eigenen Sachverständigen wählen.
Ich bin an keine Versicherung und an keine Werkstatt gebunden. Deshalb dokumentiere ich jede Position vollständig, auch die, über die sich streiten lässt. Was Sie damit machen, entscheiden Sie, gemeinsam mit Ihrem Anwalt, wenn es einer wird.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers die Kosten für Ihr unabhängiges Gutachten. Sie strecken nichts vor.
Vollständige Erfassung aller Karosserie-, Technik- und Unterbodenschäden, auch verdeckte Folgeschäden.
Ich dokumentiere jeden Schaden fotografisch. Diese Aufnahmen sind bei der Versicherung und vor Gericht verwertbar.
Detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten nach aktuellen Marktpreisen und Stundenverrechnungssätzen.
Merkantile Wertminderung: Der Wertverlust, der nach einer Reparatur am Fahrzeug verbleibt. Wie hoch die Wertminderung ausfällt und wann sie Ihnen zusteht, erkläre ich ausführlich in meinem Ratgeber.
Bei Totalschaden: Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts und des Restwerts.
Berechnung des Nutzungsausfalls für die Zeit, in der Sie kein Fahrzeug nutzen konnten. Ob sich in Ihrem Fall der Mietwagen oder die Auszahlung mehr lohnt, rechne ich im Ratgeber an einem Beispiel durch.
Ein Blick auf die Delle reicht nicht. Moderne Fahrzeuge verstecken den größten Teil des Schadens hinter Verkleidungen, und genau dort entscheidet sich die Höhe Ihres Anspruchs.
Ich messe Spaltmaße, prüfe Anbauteile auf Verzug und kontrolliere die Aufnahmepunkte hinter der Stoßstange. Ein Träger, der um wenige Millimeter verzogen ist, sieht von außen unauffällig aus und kostet in der Reparatur vierstellig.
Mit dem Schichtdickenmessgerät lässt sich feststellen, ob ein Bereich schon einmal lackiert wurde. Das trennt den aktuellen Schaden sauber von einem Vorschaden, und genau an dieser Trennung scheitern viele Regulierungen.
Radar, Kamera und Ultraschallsensoren sitzen heute in Stoßfängern, Spiegeln und Frontscheibe. Nach einem Aufprall müssen sie kalibriert werden, oft auch dann, wenn sie äußerlich unbeschädigt sind. Diese Position wird häufig vergessen.
Bei Anstoß von unten oder seitlich prüfe ich Achsgeometrie, Radaufhängung und Unterbodenschutz. Ein Schaden, der erst nach 2.000 Kilometern auffällt, lässt sich später kaum noch der Versicherung zuordnen.
Rufen Sie mich an oder stellen Sie eine Anfrage über das Formular. Ich melde mich schnell zurück, oft noch am selben Tag.
Ich komme direkt zu Ihrem Fahrzeug, egal ob zu Hause, an der Werkstatt oder am Unfallort in Hagen und Umgebung.
Jeremy Schilling begutachtet Ihr Fahrzeug sorgfältig und vollständig. Alle Schäden werden dokumentiert, auch solche, die erst auf den zweiten Blick sichtbar sind.
Das fertige, gerichtsverwertbare Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden als vollständiges PDF zur Einreichung bei der Versicherung.
Ein vollständiges Gutachten ist die eine Hälfte. Die andere ist, dass es der Prüfung standhält. Drei Positionen werden regelmäßig gestrichen.
Die Versicherung rechnet mit den Sätzen einer freien Werkstatt statt denen einer Fachwerkstatt. Bei einem Fahrzeug, das jünger als drei Jahre ist oder lückenlos in der Fachwerkstatt gewartet wurde, ist das in der Regel nicht zulässig. Ich weise die angesetzten Sätze im Gutachten deshalb aus und begründe sie.
Muss ein Fahrzeug zum Lackieren in einen anderen Betrieb, entstehen Verbringungskosten. Dazu kommen die Aufschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen für Ersatzteile. Beide Positionen werden gern pauschal gestrichen, obwohl sie real anfallen.
Die Wertminderung nach der Reparatur wird häufig bestritten oder zu niedrig angesetzt. Deshalb rechne ich sie nachvollziehbar aus, statt sie nur zu behaupten.
Kommt die Kürzung als Prüfbericht eines externen Dienstleisters zurück, lohnt ein genauer Blick. Welche drei Positionen dabei fast immer gestrichen werden und wann der Verweis auf eine günstigere Werkstatt nicht zulässig ist, steht im Ratgeber zum Prüfbericht der Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Eine Selbstbeteiligung fällt für Sie nicht an, und Sie müssen nichts vorstrecken. Ausnahme sind sehr kleine Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, dort reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Wo diese Grenze verläuft, zeigt der Ratgeber Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Wichtig: Dieses Recht steht Ihnen gesetzlich zu. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Beauftragen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen wie KFZ Gutachten Schilling in Hagen.
Die gegnerische Versicherung zahlt die Gutachterkosten. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Ausnahme sind sehr kleine Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, dort reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ob Ihr Schaden darüber liegt, sage ich Ihnen vorab am Telefon.
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung. Es ist vollständig und gerichtsverwertbar.
Nein. Ich komme direkt zu Ihrem Fahrzeug, in Hagen und dem gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis.
Den Gutachter der Versicherung beauftragt und bezahlt die Versicherung. Mich beauftragen Sie selbst. Ich habe keine Rahmenverträge mit Versicherern oder Werkstätten und dokumentiere jede Position, auch die, über die sich streiten lässt. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall trotzdem die Gegenseite.
Idealerweise vor der Reparatur, dann ist die Beweissicherung am vollständigsten. Wenden Sie sich aber in jedem Fall an mich, auch wenn das Fahrzeug bereits repariert ist.
Nein. Ich komme auch zu einem nicht fahrtüchtigen Fahrzeug oder direkt an die Unfallstelle.
Das kommt vor, meist geht es um einzelne Positionen und nicht um das ganze Gutachten. Weil ich jede Position nachvollziehbar begründe, lässt sich die Kürzung im Zweifel überprüfen. Schicken Sie mir das Schreiben der Versicherung, dann nehme ich zu den gekürzten Positionen technisch Stellung.
Nein, aber er muss sauber abgegrenzt werden. Ein nicht dokumentierter Vorschaden ist der häufigste Grund, aus dem Versicherungen die Regulierung verweigern. Mit der Lackschichtmessung lässt sich alter von neuem Schaden trennen, und genau diese Trennung gehört ins Gutachten.
auf Google
70+
Bewertungen
24–48h
Gutachten
"In einer stressigen Situation nach dem Unfall war dieser KFZ Gutachter meine erste Anlaufstelle in Hagen – und ich bin froh darüber."
"Alles verlief reibungslos. Schilling überzeugte durch Schnelligkeit und fachliche Kompetenz."
Rufen Sie mich an. Ich sage Ihnen am Telefon, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Versicherung die Kosten.
KFZ Gutachten Schilling · Allensteiner Str. 34 · 58099 Hagen