Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Bei kleineren Schäden erstellt Jeremy Schilling in Hagen ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag, unabhängig von einer Werkstatt und mit Fotos. Ob das in Ihrem Fall reicht, klären wir vorab am Telefon.
Jetzt anrufenAls Faustregel gilt die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Liegt der Schaden darunter, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vollständiges Gutachten in der Regel nicht übernehmen. Dann ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag der wirtschaftlichere Weg.
Die Grenze steht nicht im Gesetz, sie hat sich in der Rechtsprechung entwickelt. Ob ein Schaden darunter liegt, ist von außen schwer zu sagen. Moderne Stoßfänger mit Sensoren kosten schnell mehr, als die Delle vermuten lässt. Im Zweifel schaue ich mir den Schaden an und sage Ihnen dann, welcher Weg sinnvoll ist.
Beide erstelle ich unabhängig und mit Fotos. Der Unterschied liegt im Umfang.
| Merkmal | Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag | Vollgutachten |
|---|---|---|
| Typischer Schaden | Bis etwa 750 € | Über etwa 750 € |
| Inhalt | Reparaturkosten mit Fotos | Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, bei Bedarf Wiederbeschaffungswert und Restwert |
| Kosten bei Fremdverschulden | Preis nenne ich vorab | Trägt die gegnerische Versicherung |
| Geeignet für | Parkrempler, Kratzer, kleine Dellen | Unfälle mit größerem oder unklarem Schaden |
Manchmal zeigt sich bei der Besichtigung, dass hinter der kleinen Delle mehr steckt, etwa ein verschobener Träger oder ein beschädigter Parksensor. Das sage ich Ihnen direkt vor Ort. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, erstelle ich statt des Kurzgutachtens ein vollständiges Unfallschadengutachten.
Wie Sie die Grenze selbst einschätzen und was ein Kostenvoranschlag im Vergleich leistet, steht im Ratgeber zu Bagatellschaden und Kostenvoranschlag.
Der Preis richtet sich nach Fahrzeug und Schaden. Jeremy Schilling nennt ihn vorab am Telefon, bevor Sie etwas beauftragen. Ob die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich im Gespräch meist schnell einschätzen.
Beide nennen die voraussichtlichen Reparaturkosten. Das Kurzgutachten enthält zusätzlich eine Fotodokumentation und eine Beschreibung des Schadens durch den Sachverständigen. Es ist damit aussagekräftiger, wenn es später Fragen zum Schaden gibt. Ein Kostenvoranschlag reicht, wenn die Reparatur unstrittig ist.
In der Rechtsprechung hat sich eine Grenze von etwa 750 Euro durchgesetzt, eine feste Zahl im Gesetz gibt es nicht. Unterhalb davon muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vollständiges Gutachten in der Regel nicht tragen. Im Zweifel lohnt ein Blick des Sachverständigen auf den Schaden.
Wenn der Verursacher bekannt ist und der Schaden klein bleibt, ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag oft der passende Weg. Wichtig sind Fotos vom Schaden und die Daten des Unfallgegners. Ist der Verursacher unbekannt, kommt es auf Ihre Kaskoversicherung an.
Ja. Auch für kleine Schäden komme ich zu Ihrem Fahrzeug in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sie können das Auto nach Absprache auch in der Allensteiner Straße vorbeibringen.
Ich sage Ihnen am Telefon, ob ein Kurzgutachten reicht oder ob sich ein vollständiges Gutachten lohnt.