Zwei Wege, ein Anspruch. Wie die Tagessätze entstehen und welcher Weg sich für Sie rechnet.
Das Auto steht in der Werkstatt, Sie stehen an der Bushaltestelle. Genau hier entscheidet sich, ob Sie bares Geld liegen lassen. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie zwei Wege, und die meisten Geschädigten kennen nur einen davon.
Entweder Sie mieten ein Ersatzfahrzeug und lassen die Rechnung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung begleichen. Oder Sie verzichten darauf und lassen sich den Nutzungsausfall auszahlen, also einen festen Betrag für jeden Tag ohne Fahrzeug. Beides steht Ihnen zu. Was mehr wert ist, hängt davon ab, wie oft Sie tatsächlich fahren.
In meiner Arbeit als KFZ-Sachverständiger in Hagen sehe ich häufig, dass diese Wahl gar nicht bewusst getroffen wird. Der Geschädigte nimmt den Mietwagen, den ihm die Werkstatt anbietet, und bekommt Wochen später eine Restforderung, weil die Versicherung nur einen Teil des Tarifs übernommen hat.
Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen können. Nicht für den Schaden am Blech, sondern für den entgangenen Gebrauch. Der Bundesgerichtshof hat diesen Anspruch seit Jahrzehnten anerkannt, weil ein Auto einen eigenständigen Vermögenswert darstellt, auch wenn es nur in der Garage steht.
Gezahlt wird pro Kalendertag, nicht pro Werktag. Das Wochenende zählt also mit. Bei einem Reparaturschaden läuft die Frist über die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, bei einem Totalschaden über die Wiederbeschaffungsdauer, üblicherweise 12 bis 14 Tage. Kommt es zu Verzögerungen, etwa weil ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Der große Vorteil: Das Geld geht auf Ihr Konto, ohne dass Sie es für ein Ersatzfahrzeug ausgeben müssen. Wer in Hagen die zwei Wochen mit Bus und Bahn oder dem Zweitwagen überbrückt, behält den Betrag vollständig.
Nutzungsausfall bekommt nicht automatisch jeder. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein.
Der Nutzungswille bedeutet, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich gefahren wären. Lag Ihr Auto ohnehin abgemeldet in der Halle, entfällt der Anspruch.
Die Nutzungsmöglichkeit bedeutet, dass Sie in der Lage gewesen wären zu fahren. Wer nach dem Unfall selbst zwei Wochen im Krankenhaus liegt, kann für diesen Zeitraum keinen Nutzungsausfall verlangen. Steht Ihnen ein Zweitwagen dauerhaft zur Verfügung, kürzen Versicherungen ebenfalls gern. Diese Kürzung ist allerdings nicht immer berechtigt, denn ein Zweitwagen, den Ihr Partner täglich zur Arbeit fährt, steht Ihnen nicht wirklich zur Verfügung.
Die Höhe richtet sich nach einer bundesweit anerkannten Tabelle, die jedes Jahr neu erscheint und in der Praxis als Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch bekannt ist. Jedes Fahrzeugmodell wird darin einer Gruppe von A bis L zugeordnet. Maßgeblich sind Motorisierung, Ausstattung und Neupreis.
Mit dem Alter rutscht ein Fahrzeug in der Einstufung nach unten. Ab etwa fünf Jahren geht es eine Gruppe zurück, ab zehn Jahren noch eine weitere. Ein zwölf Jahre alter Passat landet deshalb spürbar unter dem Satz, den derselbe Wagen als Neufahrzeug gebracht hätte.
| Fahrzeugklasse | Beispiele | Gruppe | Tagessatz (Größenordnung) |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen | VW Polo, Opel Corsa | B bis D | rund 29 bis 43 Euro |
| Kompaktklasse | VW Golf, Ford Focus | D bis F | rund 43 bis 65 Euro |
| Mittelklasse | VW Passat, BMW 3er | E bis G | rund 50 bis 79 Euro |
| Obere Mittelklasse | Audi A6, Mercedes E-Klasse | G bis J | rund 79 bis 119 Euro |
| SUV und Oberklasse | BMW X5, Mercedes S-Klasse | H bis L | rund 91 bis 175 Euro |
Größenordnungen zur Orientierung. Die verbindliche Einstufung Ihres Fahrzeugs nehme ich im Gutachten anhand der jeweils gültigen Tabellenausgabe vor.
Wer beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen ist, sollte mieten. Ein Handwerker aus Haspe, der täglich zu Baustellen im Ennepe-Ruhr-Kreis fährt, kann zwei Wochen nicht auf ein Auto verzichten. Für ihn ist der Mietwagen keine Frage der Rechnung, sondern der Auftragslage.
Bei der Anmietung gibt es zwei Fallstricke.
Der erste ist der Unfallersatztarif. Viele Vermieter bieten Geschädigten einen Sondertarif an, der deutlich über dem normalen Preis liegt. Versicherungen erstatten davon regelmäßig nur den ortsüblichen Normaltarif und Sie bleiben auf der Differenz sitzen. Holen Sie deshalb vor der Anmietung zwei bis drei Vergleichsangebote ein und heben Sie sie auf.
Der zweite ist die Eigenersparnis. Wenn Sie ein Fahrzeug derselben Klasse mieten, fahren Sie ja auch die Kilometer, die sonst Ihr eigenes Auto abgenutzt hätte. Dafür zieht die Versicherung üblicherweise drei bis zehn Prozent ab. Mieten Sie eine Klasse kleiner, entfällt dieser Abzug in der Regel.
Nehmen wir einen VW Golf, Erstzulassung 2019, unverschuldeter Auffahrunfall auf der Eckeseyer Straße in Hagen. Im Gutachten stehen 11 Arbeitstage Reparaturdauer, was mit den Wochenenden 15 Kalendertagen entspricht. Das Fahrzeug ist in Gruppe E eingestuft, der Tagessatz liegt bei 59 Euro.
Weg 1, Nutzungsausfall
15 Tage mal 59 Euro ergibt 885 Euro, die ohne Gegenrechnung auf Ihr Konto gehen.
Weg 2, Mietwagen
Ein vergleichbarer Kompaktwagen kostet im Normaltarif etwa 60 Euro pro Tag, also 900 Euro für den Zeitraum. Weil Sie dieselbe Klasse fahren, kürzt die Versicherung 5 Prozent Eigenersparnis, es bleiben rund 855 Euro Erstattung. Hätte der Vermieter einen Unfallersatztarif von 95 Euro pro Tag berechnet, stünden 1.425 Euro auf der Rechnung, erstattet würden weiterhin etwa 855 Euro. Die Differenz von 570 Euro zahlen Sie selbst.
Wer also in diesen 15 Tagen ohnehin kaum fährt, steht mit dem Nutzungsausfall besser da und hat das Geld frei zur Verfügung.
Die genannten Beträge sind Beispielwerte zur Veranschaulichung. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt von Fahrzeug, Reparaturdauer und regionalem Mietpreisniveau ab.
Drei Muster begegnen mir immer wieder.
Zu kurze Ausfallzeit. Die Versicherung rechnet nur die reine Arbeitszeit der Werkstatt, nicht die tatsächliche Standzeit inklusive Wochenende und Teilebeschaffung. Ein sauber ausgewiesener Zeitraum im Gutachten hält dagegen.
Zu niedrige Gruppe. Wird ein gut ausgestatteter Wagen eine Stufe zu tief eingeordnet, kostet das bei zwei Wochen schnell 150 Euro. Deshalb gehört die Begründung der Einstufung ins Gutachten, nicht nur der Buchstabe.
Pauschaler Verweis auf den Zweitwagen. Hier lohnt Widerspruch, sobald das zweite Fahrzeug von jemand anderem im Haushalt genutzt wird.
Ein zweiter Posten wird noch häufiger übersehen als der Nutzungsausfall: die Wertminderung.
Damit Ihr Anspruch trägt, braucht das Gutachten drei Angaben: die Fahrzeuggruppe nach der aktuellen Tabelle mit nachvollziehbarer Begründung, die realistische Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen und eine Aussage zur Fahrbereitschaft, also ob Sie den Wagen bis zum Werkstatttermin noch nutzen konnten.
Fehlt einer dieser Punkte, hat der Sachbearbeiter einen Ansatz zum Kürzen. Ich schreibe die Einstufung deshalb immer mit Begründung ins Gutachten, damit sie sich nicht wegdiskutieren lässt.
Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt. Das Gutachten sollte vor Reparaturbeginn erstellt werden. Steht der Wagen schon zerlegt in der Werkstatt in Hohenlimburg, lässt sich die ursprüngliche Ausfallzeit nur noch rekonstruieren. Wie Sie in den Stunden nach dem Unfall vorgehen, habe ich in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst.
Für die gesamte Ausfallzeit in Kalendertagen, also inklusive Wochenenden. Bei einem Reparaturschaden ist das die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer von üblicherweise 12 bis 14 Tagen. Verzögert sich die Teilelieferung, verlängert sich der Zeitraum.
Ja. Der Anspruch entsteht durch den entgangenen Gebrauch, nicht durch die Reparatur. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollten und nutzen konnten.
Für denselben Tag nicht, das wäre eine doppelte Entschädigung. Eine zeitliche Aufteilung ist möglich: Wer erst nach einer Woche einen Mietwagen nimmt, kann für die ersten sieben Tage Nutzungsausfall abrechnen.
Dann wird der Anspruch entsprechend der Haftungsquote gekürzt. Bei einer Quote von 50 zu 50 erhalten Sie die Hälfte des Nutzungsausfalls. Bei einem selbst verschuldeten Unfall besteht kein Anspruch gegenüber einer gegnerischen Versicherung.
Der Sachverständige im Gutachten. Als KFZ-Gutachter in Hagen nehme ich die Einstufung anhand von Modell, Motorisierung, Ausstattung und Fahrzeugalter vor und begründe sie schriftlich, damit die Versicherung sie nicht nach unten korrigiert.
Rufen Sie mich an, bevor die Werkstatt anfängt. Ich sage Ihnen am Telefon, welcher der beiden Wege in Ihrem Fall der bessere ist. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, und bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
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