Kosten · Hagen und Region
Viele zögern nach einem Unfall, einen Gutachter zu holen, weil sie die Rechnung fürchten. Hast du den Unfall nicht verursacht, zahlt fast immer die Versicherung der Gegenseite. Ob das in deinem Fall so ist, kläre ich vorher kostenlos mit dir.
Wer zahlt
Ist jemand anderes schuld am Unfall, hast du nach § 249 BGB Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten, bezahlt von seiner Haftpflichtversicherung. Vorstrecken musst du dafür nichts, und das gilt in meinem gesamten Einsatzgebiet. Ausgenommen sind Kleinschäden unter der Bagatellgrenze, die bei etwa 750 Euro liegt. Wann dann ein Kostenvoranschlag genügt, erkläre ich im Ratgeber zum Bagatellschaden.
Hast du den Unfall selbst verursacht oder ist die Schuldfrage offen, springt deine Kaskoversicherung ein. Einen eigenen Gutachter bezahlt die Kasko meistens nur, wenn sie der Beauftragung vorher zugestimmt hat. Wirf einen Blick in deine Police oder frag mich, dann klären wir das vor dem Auftrag. Was beim Kaskoschaden sonst anders läuft, steht im Ratgeber Kaskoschaden: eigener Gutachter oder Versicherung?
Für ein Wertgutachten beim Kauf oder Verkauf, eine Oldtimerbewertung oder eine Beweissicherung zahlst du selbst. Was es kostet, hängt vom Wert des Autos und vom Aufwand ab. Den Betrag erfährst du immer vorab, versteckte Gebühren kommen nicht dazu.
Den Gutachter der Versicherung musst du nicht akzeptieren. Du darfst auf einem unabhängigen Sachverständigen bestehen, und das ist die beste Grundlage dafür, dass dein Schaden vollständig erfasst wird.
Preise
| Gutachten | Wofür | Was du zahlst |
|---|---|---|
| Schadengutachten nach Unfall | Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflicht die Kosten, du streckst nichts vor. Mehr zum Unfallschadengutachten. | 0 € für dich |
| Wertgutachten und Gebrauchtwagenbewertung | Für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung. Der Preis hängt von Fahrzeugwert und Aufwand ab, das Erstgespräch ist kostenlos. Mehr zum Wertgutachten. | ab 150 € |
| Oldtimerbewertung | Ausführliche Begutachtung für Fahrzeuge ab 30 Jahren mit Zustandsbericht und Marktwert, zum Beispiel für Versicherung, Verkauf oder Nachlass. | ab 200 € |
| Beweissicherung und Sondergutachten | Für Streit mit einer Werkstatt, Leasingrückgaben, Vorschäden oder Käufe beim Händler. Die Beratung vorab ist kostenlos. | auf Anfrage |
Ablauf
Du schilderst mir kurz deinen Fall, per Telefon, WhatsApp oder über das Kontaktformular. Ich sage dir sofort, wer zahlt und ob sich ein Gutachten lohnt.
Ich komme zu dir, egal ob in Hagen, Dortmund, Bochum, Witten oder Lüdenscheid. Vor Ort brauche ich je nach Fall 30 bis 90 Minuten.
Kurz nach dem Termin, meist innerhalb von zwei Tagen, liegt dein Gutachten vor. Bei Fremdverschulden geht meine Rechnung an die gegnerische Versicherung.
§ 249 BGB
Nach § 249 BGB hast du nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf vollständigen Schadensersatz, und dazu gehören auch die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Die Versicherung des Unfallverursachers muss sie übernehmen, auch wenn sie versucht, die Kosten zu drücken oder dich an einen eigenen Gutachter zu verweisen. Erstattet werden nicht nur die Reparaturkosten, sondern zum Beispiel auch Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Welche Posten ein solches Gutachten im Einzelnen enthält, liest du beim Unfallschadengutachten.
Manche Versicherungen kürzen Gutachterkosten, obwohl das in vielen Fällen nicht rechtmäßig ist. Ich rechne nach der anerkannten BVSK-Honorartabelle ab und begründe jede Position so, dass sich eine Kürzung prüfen lässt.
Ein zweiter Fall sieht ähnlich aus, ist aber etwas anderes: Wer sein Auto nicht reparieren lässt, bekommt von vornherein weniger überwiesen. Welche Posten bei der Auszahlung statt Reparatur wegfallen, zeige ich im Ratgeber an einem Rechenbeispiel.
Fragen zu den Kosten
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt meistens die Versicherung der Gegenseite das Gutachten, Bagatellschäden unter etwa 750 Euro ausgenommen. Bei Kasko- oder Privatgutachten richtet sich der Preis nach Fahrzeugwert und Schadenumfang. Wie viel es in deinem Fall ist, sage ich dir vorab und verbindlich.
Nein. Bei Fremdverschulden schicke ich meine Rechnung an die Versicherung des Verursachers, du gehst also nicht in Vorleistung. Bei Privatgutachten steht der Preis fest, bevor ich anfange.
Liegt dein Schaden über etwa 750 Euro, ist ein Gutachten fast immer sinnvoll, und ab dieser Höhe zahlt die gegnerische Versicherung es auch. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bist du unsicher, ruf an, die Einschätzung kostet nichts.
Ja, das ist dein gutes Recht. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung musst du nicht nehmen. Ein unabhängiger Sachverständiger ist an keine Versicherung gebunden und nimmt den Schaden vollständig auf, als Grundlage für eine faire Regulierung.
Ja, wenn du am Unfall keine Schuld hast. Meine Rechnung geht dann an die Versicherung des Unfallgegners und nicht an dich, damit du nichts vorstrecken musst. Wie das genau läuft, bespreche ich beim Termin mit dir.
Das hängt von deinem Kaskovertrag ab. Ob die Kasko einen eigenen Gutachter bezahlt, hängt meistens davon ab, ob sie vorher zugestimmt hat. Wir klären das gemeinsam, bevor ich tätig werde, damit du keine Überraschung erlebst.
Ja, die Regeln zur Kostenübernahme sind überall gleich, und ich bin im ganzen Einsatzgebiet mobil: Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Witten, Schwelm, Ennepetal, Gevelsberg, Dortmund, Bochum, Hattingen, Herdecke, Lüdenscheid, Iserlohn und Arnsberg.
Ruf an. In zwei Minuten wissen wir, ob es für dich kostenlos ist und wie es weitergeht.