Nach dem Unfall: die ersten 24 Stunden richtig nutzen
Roter Pkw mit eingedrücktem Heck nach einem Auffahrunfall, Beweissicherung vor dem Abtransport
Nach dem Unfall

Nach dem Unfall: Was Sie in den ersten 24 Stunden tun sollten

Der Fahrplan für die wichtigsten Schritte, von der Unfallstelle bis zum Gutachten.

22. Juli 2026 | 8 Min. Lesezeit

Ein Auffahrunfall an der Ampel, ein Parkrempler in der Tiefgarage, ein Unfall auf der A45 bei Hagen: Die Situationen sind unterschiedlich, aber die ersten Stunden danach entscheiden fast immer darüber, ob Sie später Ihren vollen Schadensersatz bekommen oder auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Ich begleite als KFZ-Gutachter in Hagen seit Anfang des Jahres Fälle in genau dieser Anfangsphase und sehe dabei immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

1. Erste Priorität: Sicherheit vor Dokumentation

Bevor Sie an Beweise oder Versicherung denken: Warnblinklicht an, Fahrzeug wenn möglich von der Fahrbahn, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen (auf der Autobahn ca. 150–200 Meter, innerorts reichen 50 Meter), Warnweste anziehen, und zwar noch bevor Sie aussteigen. Bei Verletzten gilt: Notruf 112, Erste Hilfe leisten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung) und hat immer Vorrang vor allem anderen.

2. Wann Sie die Polizei rufen sollten, und warum das oft die bessere Wahl ist

Viele Beteiligte einigen sich an der Unfallstelle mündlich und verzichten auf die Polizei, um "keinen Ärger zu machen". Aus meiner Praxis kann ich sagen: Das rächt sich oft. Rufen Sie die Polizei in folgenden Fällen immer:

  • Es gibt Verletzte
  • Der Schaden ist augenscheinlich größer als ein Bagatellschaden
  • Die Schuldfrage ist unklar oder strittig
  • Der Unfallgegner ist erkennbar alkoholisiert oder verhält sich auffällig
  • Der Unfallgegner will sich nicht ausweisen oder verlässt die Unfallstelle (dann sofort Kennzeichen, Marke und Farbe notieren, denn das ist ein Straftatbestand nach § 142 StGB, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Praxistipp

Auch wenn beide Seiten sich vor Ort "einig" scheinen: Aussagen an der Unfallstelle sind nicht bindend. Was mündlich vereinbart wird, kann später von der Versicherung angezweifelt werden. Ein polizeiliches Protokoll ist neutraler Beweis, den keine Seite nachträglich in Frage stellen kann.

3. Beweise sichern, bevor irgendetwas bewegt wird

Das ist der Schritt, den ich in meiner Arbeit als KFZ-Gutachter am häufigsten unzureichend vorfinde. Fotografieren Sie, bevor Fahrzeuge von der Unfallstelle bewegt werden:

  • Die Endstellung beider Fahrzeuge zueinander (mehrere Winkel, auch aus der Distanz mit erkennbarer Umgebung)
  • Alle Kennzeichen deutlich lesbar
  • Sämtliche Schäden an beiden Fahrzeugen, auch scheinbar kleine
  • Bremsspuren, Splitterfeld, Straßenverlauf, Verkehrsschilder, Ampelphase
  • Wetter- und Sichtbedingungen (nass, Dunkelheit, Blendung durch tiefstehende Sonne)

Notieren Sie außerdem Namen, Adresse und Telefonnummer unbeteiligter Zeugen. Deren Aussage kann entscheidend werden, wenn die Schuldfrage später bestritten wird.

4. Was Sie an der Unfallstelle NICHT tun sollten

Vermeiden Sie Formulierungen wie "Das war meine Schuld" oder "Tut mir leid, ich hab Sie nicht gesehen", auch aus reiner Höflichkeit. Solche Aussagen werden von Versicherungen später als Schuldeingeständnis gewertet, selbst wenn die rechtliche Schuldfrage anders liegt. Beschränken Sie sich auf Fakten: Namen, Versicherungsdaten, Fotos.

5. Das Unfallschadengutachten und wer es bezahlt

Sobald der Schaden feststeht, sollten Sie einen unabhängigen Unfallschadengutachten-Sachverständigen beauftragen, bevor Sie einen Werkstatttermin vereinbaren. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel vollständig; Sie haben laut ständiger Rechtsprechung sogar das Recht, den Gutachter frei zu wählen, statt den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen zu akzeptieren.

Sobald das Fahrzeug steht, läuft die Uhr: Für die gesamte Ausfallzeit gibt es Geld, auch ohne Mietwagen.

Eine wichtige Ausnahme: Bei sogenannten Bagatellschäden (die Grenze liegt je nach Gericht grob im Bereich von 700–1.000 €) reicht oft ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt statt eines vollständigen Gutachtens. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Gutachter einschätzen, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist. Details zu den Kosten finden Sie auf unserer Seite Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Ein oft übersehener Posten dabei ist die Wertminderung, die zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet wird.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wert des Fahrzeugs, stellt sich als Nächstes die Frage nach dem wirtschaftlichen Totalschaden.

Welche Positionen dabei im Einzelnen erfasst werden, steht auf der Seite zum Unfallschadengutachten.

6. Beweissicherung vor der Reparatur

Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist. Gerade bei verdeckten Schäden (z. B. an der Fahrzeugstruktur hinter der Stoßstange) ist eine saubere Beweissicherung vor dem Werkstatttermin entscheidend. Ist das Fahrzeug erst repariert, lassen sich viele Schäden nicht mehr rechtssicher nachweisen.

7. Mein Fazit aus der Praxis

Die meisten Probleme, die ich in Gesprächen mit Mandanten in Hagen und Umgebung sehe, entstehen nicht durch den Unfall selbst, sondern durch das, was in den ersten Stunden danach versäumt wird: keine Fotos vor dem Wegfahren, keine Zeugendaten, ein vorschnelles "Das war mein Fehler". Wer die Schritte oben befolgt, hat die beste Ausgangslage, wenn es um die Schadensregulierung geht.

Wenn Sie gerade selbst einen Unfall hatten: Rufen Sie mich an. Ich bin oft noch am selben Tag bei Ihnen.

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Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie sofort und kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

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